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Beispiele erstrittener Gerichtsentscheidungen:


11.04.2001

Gleichsetzung von Kenntnis und fahrlässiger Nichtkenntnis des Verlusts der Karte nach Ablauf der Frist des Kennenmüssens.

Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 11.04.2001 (7 U 18/00), teilweise veröffentlicht in NJW-RR 2001, 1341 = WM 2002, 1898 = WuB I D 5a Kreditkarte 4.01).


In einem richtungweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main dem Kartenunternehmen einen Schadenersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung gegen den Karteninhaber zugesprochen, wenn ein Nichtberechtigter Kreditkartenumsätze tätigt und der Karteninhaber zuvor seiner kreditkartenvertraglichen Pflicht zur Überprüfung des Verbleibs der Karte sowie zur unverzüglichen Verlustmeldung an das Kartenunternehmen nicht rechtzeitig nachkommt. Nach Ablauf der Frist des Kennenmüssens ist die Nichtkenntnis der Kenntnis gleichzusetzen. Fahrlässige Nichtkenntnis ist insbesondere gegeben, wenn der Karteninhaber seiner Überprüfungspflicht bezüglich des Verbleibs der Zahlungsmedien nicht fristgerecht nachkommt (jedenfalls nach 1 ½ Tagen), oder wenn konkrete Zweifel bezüglich des Verbleibs vorliegen (z.B. nach einem Diebstahl), diesen jedoch nicht nachgegangen wird.


Der Wortlaut der Entscheidung kann Hier abgerufen werden.

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