Beispiele erstrittener Gerichtsentscheidungen:
15.10.2003
Dem Wegnahmerisiko aus unbewachten und Dritten zugänglichen Örtlichkeiten kann der Karteninhaber mit zumutbarem Aufwand durch das schlichte Mitnehmen der Karte wirksam begegnen.
Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15.10.2003 (2-01 S 50/03.)
Der Wortlaut der Entscheidung kann Hier abgerufen werden.